Über uns

Wir bieten perfekten Service für Privatkunden, Hauskäufer, Hausbesitzer, Handwerker, Bauträger, Mieter & Vermieter

Oft wird aus einer kleinen Ursache ein großes Problem. Die Beseitigung eines Baumangels kann immense Summen verschlingen. Doch wer trägt die Schuld an dem Malheur? Wie ist der Mangel entstanden, wie kann er beseitigt werden? Viele offene Fragen und Probleme kommen auf den Bauherren oder Hausbesitzer zu. 

Sachverständigen-Gutachten können hier hilfreich sein und Aufschluss geben.

Egal ob Schimmel an der Wand, Risse im Mauerwerk, durch die Wände drückendes Wasser - die mögliche Mängelliste bei Immobilien ist riesig. Das Risiko, dass man sich als Mieter, Hausbesitzer oder Neu-Erwerber mit Mängeln herumärgern muss, sollte man nicht unterschätzen. 

Doch wer ist im Fall der Fälle verantwortlich? Meistens will es keiner gewesen sein. So gilt es zu klären, ob der Architekt, ein Handwerker oder gar der Hausbewohner selber Schuld an den oft sehr kostspieligen Schäden trägt. Herausfinden kann das meistens ein unabhängiger Sachverständiger.

Wir helfen Ihnen immer dann, wenn eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird, ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden soll, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll. 

Wenn Sorgen und Nöte rund um Ihr Haus Sie plagen, dann kommen Sie zu uns und fragen! 

Wir helfen Ihnen und beraten Sie gern. Als freies Sachverständigenbüro stehen wir Ihnen unparteiisch und unbürokratisch zur Verfügung!

Der Sachverständige

Als Sachverständiger bestellt und vereidigt werden kann, wer sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennt, ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet ist und sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern kann. Ein Sachverständiger muss über die zur Abgabe von Gutachten erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügt, die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bieten und die persönliche Eignung besitzen.

Der TÜV-zertifizierte Sachverständige muss darüber hinaus besondere Fachkenntnisse über sein spezielles, zertifiziertes Fachgebiet erwerben (z.B. Schimmel in Gebäuden), durch Schulungen der Handwerkskammern oder Fachakademien und er muss eine ent-sprechende Fachprüfung vor einer Kammer oder einem Fachverband ablegen. 

Die öffentlich bestellte Sachverständige müssen darüber hinaus einen Eid dahingehend ablegen, dass sie ihre Gutachten unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten und die Schweigepflicht einhalten; sie sind befugt, bundesweit tätig zu werden, sind also regional nicht auf den Bezirk der für sie zuständigen Bestellungsbehörde beschränkt. Ferner müssen sie ihre besondere, d.h. überdurchschnittliche Sachkunde in der Regel im Rahmen einer mündlichen, schriftlichen, teilweise auch praktischen Fachkunde-überprüfung durch ein unabhängiges Gremium und ihre persönliche Integrität nachweisen. 

Das Gutachten

Es gibt verschiedene Arten von Gutachten, die Kunden oder Gerichte in Auftrag geben können. Hier eine grobe Übersicht über die vielleicht wichtigsten:

Präventive Gutachten
Die Beauftragung eines Sachverständigen ist nicht nur sinnvoll, wenn schon ein Schaden eingetreten ist. Oft lohnt sich auch der präventive Einsatz. So kann ein Sachverständiger in vielerlei Hinsicht bei Entscheidungen behilflich sein z.B. bei einer Gebraucht-Immobilie: Ist diese Ihr Geld wert? Gibt es Mängel, welche nicht direkt offensichtlich zu Tage treten? Sind die Wände feucht? Wie ist die Wärmedämmung des Gebäudes zu beurteilen?
Alle diese Fragen kann der für sein Sachgebiet zuständige Sachverständige vor einem Hauskauf beantworten. Wenn es zu einem Schaden z.B. während der Bauphase oder in der Zeit nach dem Einzug kommt, sind oftmals Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftrag-nehmer zu dem aufgetretenem Schaden vorhanden. Ein Sach-verständiger kann eine objektive Darstellung des Problems ermöglichen und somit zu einer Entscheidung bzw. Problemlösung beitragen.
Ein solches Gutachten ist aber kein Dokument, mit welchem sich unmittelbar Ansprüche durchsetzen lassen. Scheint also der Schuldige identifiziert, so ist noch lange nicht sicher, dass dieser auch für den Schaden aufkommt. Beharrt dieser auf seiner Unschuld, so bleibt nur der Rechtsweg.

Beweissicherungsgutachten
Wenn ein aufgetretener Schaden z.B. durch weiterführende Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zu sehen ist, aber eine Einschränkung in der Dauerhaftigkeit eines Bauwerkes darstellt, so ist durch ein Beweissicherungsgutachten eines Sachverständigen auch zu einem späteren Zeitpunkt eine objektive Bewertung der ausgeführten Leistungen sichergestellt. Oft stellen derartige Versäumnisse Minderungen in der Nutzungstauglichkeit dar und müssen kostenmäßig bewertet werden. Solche Gutachten werden von Gerichten verwendet.

Gerichtsgutachten
Vor Gericht wird ein zuvor von einer Partei erstelltes Gutachten evtl. nur eingeschränkt verwendet. Jedoch wird die Aussage eines glaubwürdigen, versierten Experten von Richtern sehr wohl als wichtige Entscheidungshilfe herangezogen. Ein Sachverständiger beurteilt nur tatsächliche Gegebenheiten. Ein Sachverständiger beantwortet keine Rechtsfragen. Er beurteilt lediglich im Rahmen einer Bestands-aufnahme die tatsächlichen Gegebenheiten. Dabei muss er unabhängig vom Auftraggeber und unparteiisch bleiben. 

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